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Wolfsburger Mobilitätsticket wird vorübergehend ausgesetzt

Stadt stoppt Subvention

Durch den Beschluss des Rates der Stadt Wolfsburg in der vergangenen Sitzung wird das Wolfsburger Mobilitätsticket ab dem 1. Mai diesen Jahres vorübergehend ausgesetzt. Berechtigt für die Beantragung des Mobilitätstickets waren Inhaber*innen der WolfsburgCard, die an Leistungsempfänger*innen ausgegeben wurde.

Mit der Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2023 besteht die Möglichkeit, ein bundesweit gültiges Ticket für den ÖPNV in Höhe von 49 Euro pro Monat zu erwerben. Durch die Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar stieg der Anteil des Regelsatzes für Mobilität auf 50,50 Euro monatlich. Für Schüler*innen besteht weiterhin die Möglichkeit ein Schüler-Monatsticket mit Kosten in Höhe von 30 Euro zu erwerben. Dem gegenüber steht seit dem 1. Januar ein Regelsatzanteil für Kinder und Jugendliche zwischen sechs bis 14 Jahren in Höhe von 31,09 Euro monatlich.

Mit der Einführung des Deutschlandtickets und der Erhöhung des Bürgergeldes sind die Kosten für den ÖPNV vollständig gedeckt, sodass die Subventionierung durch die Stadt Wolfsburg aktuell nicht erforderlich ist. Für den Fall, dass die Regelbedarfsstufen des SGB II nicht ausreichen oder das Deutschlandticket nicht mehr verfügbar ist, behält sich die Stadt Wolfsburg vor, das Mobilitätsticket erneut einzuführen.

Hintergrundinformationen:

Seit dem 1. Juli 2009 bot die Wolfsburger Verkehrsgesellschaft (WVG) das Mobilitätsticket für Inhaber*innen der WolfsburgCard an. Dieses vergünstigte Monatsticket ermöglichte die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in der Tarifzone 20 und erhielt einen Ausgleich aus städtischen Mitteln. Im Jahr 2023 nutzten 30.195 Erwachsene und 4.901 Kinder beziehungsweise Schüler*innen das Mobilitätsticket, was einen städtischen Zuschussbedarf von 630.984,50 Euro bedeutete.

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