Alkoholverbot im Allerpark an Himmelfahrt
Am Donnerstag, 29. Mai, gilt im Allerpark in Wolfsburg anlässlich von Christi Himmelfahrt ein Alkoholverbot in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. In diesem Zeitraum ist es untersagt, alkoholhaltige Getränke im Bereich des Allerparks mitzuführen oder zu konsumieren.
Polizei und Städtischer Ordnungsdienst werden vor Ort sein und die Einhaltung des Verbots kontrollieren. Nicht betroffen vom Alkoholverbot sind die Flächen der gastronomischen Betriebe sowie das Gelände des Schützenfestes.
Die Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Am Himmelfahrtstag kam es immer wieder zu alkoholbedingten Ausschreitungen. Seit Einführung des Alkoholverbots im Jahr 2012 konnte eine deutliche Beruhigung der Lage festgestellt werden.