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Stallpflicht für Bestände ab 50 Tieren

Allgemeinverfügung zum Schutz vor Geflügelpest

Zum Schutz vor der Geflügelpest hat die Stadt Wolfsburg eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen. Ab dem 31. Oktober 2025 gilt im gesamten Stadtgebiet eine Stallpflicht für Bestände ab 50 Tieren. Ziel ist es, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern und damit einer Ausbreitung der Tierseuche vorzubeugen.
Für einen schnellen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Verhaltenshinweise, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Zudem finden gibt es die Allgemeinverfügung hier:

Fragen und Antworten

Warum gilt jetzt eine Stallpflicht?

Die Maßnahme soll verhindern, dass sich die Geflügelpest über Wildvögel auf Hausgeflügel ausbreitet. Das Risiko wird derzeit als hoch eingeschätzt.

Was bedeutet die Stallpflicht genau?

Das Geflügel muss entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Überdachung mit geschützten Seitenbegrenzungen gehalten werden.

Für wen gilt die Stallpflicht?

Sie gilt für alle Geflügelhaltungen im Wolfsburger Stadtgebiet mit 50 oder mehr Tieren.

Für welche Tiere gilt die Stallpflicht?

Sie gilt ab einer Haltungsgröße von 50 Tieren oder mehr für alle Arten von Hausgeflügel, zum Beispiel für Hühner, Enten, Gänse, Puten.

Ab wann gilt die Stallpflicht?

Die Stallpflicht gilt ab dem 31. Oktober 2025.

Wie lange gilt die Stallpflicht?

Die aktuelle Stallpflicht gilt bis auf Weiteres. Sie kann je nach Gefährdungslage aufgehoben oder durch eine neue Allgemeinverfügung mit angepassten Maßnahmen ersetzt werden.

Was gilt für Tierhalter*innen mit weniger als 50 Tieren?

Das Geflügel darf draußen gehalten werden, wenn engmaschige Gitter oder Netze (Maschenweite unter 25 mm) genutzt werden, um Kontakt mit Wildvögeln zu verhindern.

Wurde die Geflügelpest in Wolfsburg bereits nachgewiesen?

Nein, bislang gibt es keinen bestätigten Fall im Stadtgebiet, aber mehrere Fälle in den Nachbarkreisen. (Stand: 30. Oktober 2025)

Ich habe einen toten Wildvogel gefunden – was soll ich tun?

Tote Wildvögel sollen nicht berührt werden und stattdessen am Fundort liegen blieben. Der Fund soll dem Veterinäramt gemeldet werden. Kontakt Veterinäramt: 05361/28-2141

Ich habe einen Hund oder eine Katze – muss ich etwas beachten?

Hunde und Katzen sollten nicht mit toten Wildvögeln in Kontakt kommen. 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Das Veterinäramt Wolfsburg erteilt Auskünfte unter 05361 28-2141.

 

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