Neuer Gedenktag für Wolfsburg
Erinnern an den Todesmarsch

Oberbürgermeister Dennis Weilmann: „Die Stadt Wolfsburg setzt sich seit Jahrzehnten aktiv und verantwortungsvoll mit ihrer Geschichte und der nationalsozialistischen Vergangenheit auseinander. Uns ist wichtig, dass der Gedenktag zur Erinnerung an die Opfer des Todesmarsches die notwendige Würdigung erhält. Mit der Verankerung dieses Gedenktags verpflichtet sich Wolfsburg, die Geschichte der Opfer, ihr Leid und ihre Würde nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.“
7. April: Gedenken an die Opfer des Todesmarsches
Der geplante Gedenktag am 7. April erinnert an die Häftlinge des KZ-Außenlagers Laagberg. Kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden sie unter unmenschlichen Bedingungen auf einen Evakuierungsmarsch in das sogenannte „Sterbelager“ Wöbbelin gezwungen. Viele von ihnen überlebten diesen Todesmarsch nicht.
Mit dem jährlichen Gedenktag schaffen wir einen festen Rahmen für öffentliches Erinnern, historisches Lernen und den Austausch in der Stadtgesellschaft. Das Schicksal der Opfer soll sichtbar bleiben – ebenso wie die Verantwortung, die sich aus der Wolfsburger Stadtgeschichte ergibt.
Neben bestehenden Erinnerungsorten wird auch der geplante Gedenk- und Lernort am Laagberg diese Erinnerungsarbeit künftig weiter stärken.
Erinnern gehört zu unserer Identität
Mit der Einführung des ersten offiziellen städtischen Gedenktags in ihrer über 80-jährigen Geschichte setzt Wolfsburg ein klares Zeichen: Erinnern ist Teil unserer Identität. Der Gedenktag steht für Verantwortung, Zusammenhalt und eine lebendige Demokratie – und wirkt über die Stadtgrenzen hinaus.
Über die Einführung des Gedenktags entscheidet der Rat der Stadt Wolfsburg am 11. Februar.
Gut zu wissen: Was sind kommunale Gedenktage?
Kommunale Gedenktage werden von Städten oder Landkreisen festgelegt und erinnern an wichtige lokale Ereignisse. Sie werden zum Beispiel mit Kranzniederlegungen, Andachten oder Ausstellungen begangen.
Wichtig: Kommunale Gedenktage sind keine gesetzlichen Feiertage – arbeitsfrei sind sie nicht. Gesetzliche Feiertage legt das Land Niedersachsen fest.