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An eurer Seite für mehr Teilhabe

Verfahrenslotsinnen veröffentlichen zweiten Bericht

Die Verfahrenslotsinnen der Stadt Wolfsburg sind Wegbegleiterinnen: Sie helfen Familien mit Kindern, die eine (drohende) Behinderung haben, sich im Hilfesystem zurechtzufinden und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Das Angebot ist freiwillig, vertraulich und leicht zugänglich – zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder über Einrichtungen wie Schulen oder Kitas. Auch Menschen, die wenig Deutsch sprechen, können das Angebot nutzen. Nun haben die Verfahrenslotsinnen ihren zweiten Jahresbericht veröffentlicht. Er zeigt ihre Arbeit in zwei zentralen Bereichen: der individuellen Beratung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung und ihren Familien sowie der strukturellen Weiterentwicklung einer inklusiven Jugendhilfe.

 

Eine Hand fasst die eines kleines Kindes

Der Schwerpunkt der Arbeit der Verfahrenslotsinnen liegt in der niedrigschwelligen Beratung, Unterstützung und Begleitung junger Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung sowie ihrer Familien. Diese Aufgabe ist seit dem 1. Januar 2024 als gesetzliche Pflichtaufgabe nach § 10b SGB VIII beim Geschäftsbereich Jugend verankert. Grundlage hierfür ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), mit dem die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt wurden. 

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 108 Fälle betreut und über 1.500 Beratungskontakte durchgeführt. Der Großteil der Klientinnen und Klienten benötigte Unterstützung bei der Verwirklichung von Teilhabeleistungen aufgrund von seelischen Beeinträchtigungen. Besonders deutlich zeigt sich ein hoher Bedarf an autismusspezifischer Förderung, verbunden mit weiterhin langen Wartezeiten trotz ausgebauter Angebote. In einigen Fällen müssen Familien ihre Ansprüche weiterhin auf dem Rechtsweg durchsetzen. 

Parallel dazu leisten die Verfahrenslotsinnen wichtige strukturelle Arbeit. Sie identifizieren systemische Barrieren und wirken aktiv an deren Abbau mit. Zudem begleiten sie die Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in den Geschäftsbereich Jugend, denn seit August 2025 ist die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche eine Abteilung des Geschäftsbereichs Jugend.  

Für die Zukunft empfehlen die Verfahrenslotsinnen unter anderem den weiteren Ausbau von Unterstützungsangeboten, eine stärkere Vernetzung der beteiligten Akteure, klarere Prozessstrukturen sowie die konsequente Weiterentwicklung eines inklusiven Hilfesystems. Geplant sind zudem Informationsangebote für Eltern, der Ausbau von Controlling-Strukturen sowie eine intensivere Beteiligung an der Umsetzung der sogenannten „Großen Lösung“. 

Insgesamt zeigt der Bericht, dass die Verfahrenslotsinnen eine wichtige Brückenfunktion zwischen individueller Unterstützung und struktureller Weiterentwicklung einnehmen und damit einen wesentlichen Beitrag zur inklusiven Ausrichtung der Jugendhilfe in Wolfsburg leisten. 

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