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Politik & Verwaltung

Kampfmittel

Eine Fliegerbombe
Eine Fliegerbombe

Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), die den Kommunen obliegt. Das Land Niedersachsen unterstützt die Kommunen bei dieser Aufgabe, indem es bei dem Landesamt für Geoinformationen und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), zu diesem Zweck die Regionaldirektion Hameln-Hannover, Kampfmittelbeseitigungsdienst, eingerichtet hat. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) wird für die Städte, Landkreise und Gemeinden im Rahmen der Amtshilfe bei der Gefahrenerforschung, Bergung und Beseitigung von Kampfmitteln tätig.

Wer als Bauherr ein Grundstück bebauen oder anderweitig nutzen möchte, ist im Hinblick auf Kampfmittel für die Sicherheit auf dem Grundstück verantwortlich.

Allgemeine Auskünfte zum Thema Kampfmittel sowie Kampfmittelbeseitigung im Zusammenhang mit Bauvorhaben innerhalb des Stadtgebietes erhalten sie beim

N.N. 
Rathaus B – Zimmer B011
Porschestraße 49 
Telefon 05361 28-1743 

 

Geschäftsbereich Bürgerdienste
Ordnungsamt
Allgemeine Gefahrenabwehr 01-21

  • Ich habe Kampfmittel gefunden - was nun?
    Eine Granate
    Eine Granate

    SOFORT

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Kampfmittel auf Ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies anzeigen.

    Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel.

    Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

    Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

    Hinweiszeichen Explosion; Foto: T.Michel/Fotolia.com
    Hinweiszeichen Explosion
    Foto: T.Michel/Fotolia.com

    Achtung - Lebensgefahr!

    Bitte nehmen Sie die Munition nicht in die Hand, beziehungsweise lassen Sie die Munition an dem Ort liegen, wo Sie sie auffinden!! 

     

    Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Wolfsburg. 
    Sie erreichen das Ordnungsamt unter der Behördennummer 115 oder unter 05361 28-1234

    ODER: Sie rufen bei Polizei Wolfsburg unter der 110 oder 05361 4646-0 an.

    ODER: Sie setzen sich mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen unter der Telefonnummer 0511 30245-500  (auch außerhalb der Öffnungszeiten) in Verbindung. 

     

  • Fragen und Antworten zu Bombenräumungen

    Warum müssen Blindgänger geräumt werden?

    Deutschlandweit liegen als Folge der Bombardierungen im Rahmen des 2. Weltkrieges, ins-besondere in vielen großen Städten, Blindgänger verschiedenster Bombentypen und -größen im Erdreich verborgen. Im Rahmen des Wiederaufbaus wurden viele Blindgänger nicht ord-nungsgemäß beseitigt.

    Zünder, die im Rahmen des Bombenabwurfs nicht auslösten, können auch heute noch, über 70 Jahre nach dem Abwurf, aktiviert werden und stellen somit ein großes Gefährdungspotenzial dar. Bedingt durch die Korrosion sind die Zünder schwer einschätzbar und können un-kontrolliert nachträglich auslösen.

    Warum muss der Evakuierungsradius so groß gewählt werden?

    Erfahrungen von Bombenräumungen und -explosionen zeigen, dass Teile von Blindgängern bei einer Explosion auch in großem Abstand Schäden angerichtet haben und somit eine Gefahr für Menschen darstellen.

    Warum kommt es häufiger zu kurzfristigen Absagen von Evakuierungen?

    Es wurde schon häufig die Frage gestellt, warum Evakuierungen geplant werden, die dann am letzten Tag vor dem Termin abgesagt werden, weil sich die Fundstellen als harmlos herausstellten.

    Genaue Untersuchungen der Verdachtsstellen, für die häufig umfangreiche Vorarbeiten, wie zum Beispiel das Absenken des Grundwasserspiegels, erforderlich sind, können aus Sicherheitsgründen nur zeitnah zum geplanten Entschärfungstermin stattfinden. Stellt sich im Rahmen dieser weitergehenden Sondierungsarbeiten kurz vor dem Entschärfungstermin heraus, dass die zuvor durch das Luftbild entdeckte und mit Messgeräten untersuchte Verdachtsstelle zum Beispiel nur Bauschutt beinhaltet, kann man Entwarnung geben.

    Wie aufwendig sind derartige Evakuierungen?

    Der Zeit-, Planungs- und Arbeitsaufwand für eine Evakuierung von Teilen einer Stadt ist erheblich.

    Im Ordnungsamt der Stadt laufen alle Fäden zusammen. Gleichzeitig wird hier in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Evakuierungsradius festgelegt sowie anschließend die einzelnen Evakuierungszonen eingeteilt.

    Am Tag der Evakuierung sind üblicherweise mehrere hundert Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufsfeuerwehr, städtischer Dienststellen, der Hilfsorganisationen und der Polizei im Einsatz, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und den Kampfmittelbeseitigungsdienst zu unterstützen.
  • Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (KBD)
    Verladung der geborgenen Fliegerbombe (Foto: Volkswagen AG)
    Verladung einer geborgenen Fliegerbombe
    Foto: Lars Landmann

    Anschrift:

    Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachen (LGLN)
    Regionaldirektion Hameln-Hannover
    -Kampfmittelbeseitigungsdienst-


    Dorfstraße 19
    30519 Hannover

    Öffnungszeiten:

    Montag – Donnerstag von 09:00 – 15:30 Uhr

    Freitag und vor Feiertagen von 09:00 – 12:00 Uhr


    Zentrale:

    Telefon: 0511 30245-500 (auch außerhalb der Öffnungszeiten)

    E-Mail: kbd-einsatz@lgln.niedersachsen.de


    Hinweis: Der Antrag auf eine Luftbildauswertung des Grundstückes beim KBD ist kostenpflichtig!

  • Kampfmittelfachfirmen
    Bild der geborgenen Fliegerbombe (Foto: Volkswagen AG)

    Eine Übersicht über Kampfmittelfachfirmen erhalten Sie auf unter verlinkten Internetseite der GKD-Kampfmittelräumung

    Hier befindet sich eine Firmen-/Mitgliederliste der „Güteschutzgemeinschaft Kampfmittelräumung Deutschland e.V.“

     

  • Merkblatt zum kampfmittelfreien Bauen
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