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  • Das Förderprogramm

    Das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ ermöglicht 15 niedersächsischen Städten bis Ende des Jahres 2027 eine behutsame Umgestaltung der Innenstädte und ergänzt somit die bisherigen Programme der Landesregierung zur Stärkung der Innenstädte. Mit der Aufnahme Wolfsburgs in das Programm besteht nun die Möglichkeit, Projekte zu realisieren, die die Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit der Wolfsburger Innenstadt erhöhen.

    Auf Grundlage einer eigenen Strategie, die gemeinsam mit Vertreter*innen aus den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales entwickelt wurde, kann Wolfsburg nun unter Beteiligung einer eigens für das Programm eingerichteten Steuerungsgruppe (siehe unten) verschiedene Projekte umsetzen. Dafür steht in der EU-Förderperiode bis 2027 ein Budget von 4,2 Mio. Euro bei einer Förderquote von 40 % zur Verfügung. Mit einem Eigenanteil von 60 % beläuft sich das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen also insgesamt auf 10,5 Mio. Euro.

    Einen kurzen Überblick über die Ziele des Förderprogramms gibt folgendes Video:

  • Was wird gefördert? - Die Strategie

    • Projekte und Maßnahmen, die im Rahmen des Förderprojektes umgesetzt werden, müssen einer übergeordneten, nachhaltigen Strategie entsprechen. Diese Strategie war ebenfalls Grundlage für die Bewerbung um Aufnahme in das Förderprogramm.
    • Auf Basis verschiedener Beteiligungsformate würde für Wolfsburg eine Strategie zu den Themen Ökonomie, Ökologie und Soziales entwickelt und folgende Entwicklungsziele für das Zentrum von Wolfsburg formuliert:
    • Die Wolfsburger Innenstadt als gesellschaftliche Mitte stabilisieren.
    • Die Wolfsburger Innenstadt als Vitrine für Digitalisierung, Klimaschutz und Klimaanpassung gestalten. 
    • Die Wolfsburger Innenstadt als vielfältigen, multifunktionalen Ort entwickeln.

    Es können sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen gefördert werden, die zur Umsetzung der Strategie beitragen. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der NBank und des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB).

    Die Strategie können Sie im Downloadbereich abrufen.

  • Wer entscheidet? - Die Steuerungsgruppe

    Eine Steuerungsgruppe besteht aus stimmberechtigten Vertreter*innen der Stadtverwaltung, Politik, Wolfsburger Vertreter aus den Handlungsfeldern Ökologie, Ökonomie und Soziales sowie weiteren beratenden Mitgliedern. Das Gremium fungiert als Ansprechpartner für Projektträger, übernimmt die erste Prüfung von eingereicht Projektskizzen und führt die offizielle Förderwürdigkeitsprüfung mittels einer Bewertungstabelle und anhand von Qualitätskriterien durch. 

    Als Vorsitzender der Steuerungsgruppe wurde Kai Kronschnabel gewählt. Herr Kronschnabel ist Vorsitzender des Planungs- und Bauausschusses der Stadt Wolfburg und als Vertretung für Kai Kronschnabel wurde Jens Hortmeyer (Vositzender des Strategieausschusses) als stellvertretener Vorsitzender gewählt. Nach einem Jahr haben der Vorsitzende und sein Stellvertreter die Positionen getauscht.

     

      Vertreter*innen Stadt     WiSo-Partner*innen   Beratende Mitglieder 

      Oberbürgermeister

      Geschäftsführer WMG

      1. Stadtrat/Stadtbaurat

      Bildungsdezernentin

      Geschäftsbereichsleitende: 

       • Stadtplanung
       • Verkehrsplanung
       • Grün

      Ortsbürgermeister Stadtmitte

      Vorsitzender Strategieausschuss     

      Vorsitzender Planungs-
      und Bauausschuss

      Ökonomie: 

       • Handelsbeirat 
       • Tourismusverband  

      Ökologie:

       • ADFC 
       • BUND 
       • NABU 

      Soziales: 

       • Stadtjugendring 
       • Behindertenbeirat 
       • Seniorenring

      ArL

      Neuland Wohnungsgesellschaft

      VW Immobilien 

      IHK Lüneburg-Wolfsburg

      Volksbank BraWo 

      Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg 

     

    Die Geschäftsordnung steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.

  • Wie wird entschieden? - Die Bewertungskriterien

    Die Entscheidung, ob ein Projekt „es wert ist“, gefördert zu werden oder nicht, hängt von folgenden Kriterien ab:

    • Wirksamkeit des Projektes in Bezug auf die in der territorialen Strategie genannten Herausforderungen
    • Innovationsgehalt des Projektes für die Innenstadtentwicklung
    • Beteiligung verschiedener Akteure und der Zivilgesellschaft in die Projektentwicklung und -umsetzung
    • Öffentlichkeitswirkung des Projektes und Übertragbarkeit auf andere Kommunen
    • Beitrag zur Umsetzung / Konformität des Projektes zum Entwicklungskonzept Innenstadt
    • Nutzung von Chancen der Digitalisierung
    • Beitrag des Projektes zu den europäischen Querschnittszielen (Nachhaltige Entwicklung, Gleichstellung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit, „Gute Arbeit“)

  • Wer kann ein Projekt umsetzen? - Projektträger

    Neben der Neben der Stadt Wolfsburg kommen folgende Akteure als Zuwendungsempfänger für die beim Land reservierten Mittel in Frage:

    • Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
    • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum (städtische Tochtergesellschaften)
    • Quartiersgemeinschaften gem. dem niedersächsischen Quartiersgesetz

  • Welche Schritte kommen auf Sie zu? - Antragsverfahren

    • Entwicklung einer Projektskizze
    • Einreichen der Projektskizze für die erste Prüfung durch die Steuerungsgruppe bis zum Stichtag
    • Öffentliche Diskussion der Projektskizze in der Steuerungsgruppensitzung (ggf. Überarbeitung der Projektskizze)
    • Antragstellung bei der NBank zur Förderfähigkeitsprüfung
    • Übermittlung der Antragsunterlagen von der NBank an die Steuerungsgruppe bei Vorliegen aller formalen Voraussetzungen
    • Erstellung des Zuwendungsbescheids durch die NBank
    • Umsetzung

Download-Bereich

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Download: