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Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II

  • Allgemeine Informationen

    Nach Ablauf der Frist von ca. 3 Wochen kann Ihnen ein neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.

    Sollte die bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief noch vorliegen und aufgrund verschiedener Umstände (z.B. unleserlich geworden o.ä.) ist eine Ersatzausstellung au ohne Aufbietungsverfahren möglich.

    Hinweise hierzu finden Sie unter „Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II – Aufbietung

  • Voraussetzungen

    • Der Verlust/Diebstahl wurde bereits angezeigt und die Aufbietungsfrist ist bereits abgelaufen
    • Vorlage des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I 
    Zur Erstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein erforderlich, da diese eingezogen und ebenfalls ersetzt werden muss. 

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
       

    Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:

    durch bevollmächtigte Person/ Vertreter*in:
    • ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument der*des Vollmachtgeber*in und der*des Bevollmächtigten 
    für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    • Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht der*des Geschäftsführer*in oder Prokurist*in oder persönliches Erscheinen der*des Geschäftsführer*in / Prokurist*in und deren Personalausweis/ Reisepass
    für Vereine: 
    • Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht der*des benannten Vertreter*in/ der benannten Vertreter*innen
    für Freiberufler*innen
    • Nachweis über Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Ärztekammer, Notarkammer, Tierärztekammer usw.) oder
    • Bescheinigung des Finanzamtes

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (in der Regel Gesellschaftervertrag)
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis/ Reisepass der*des Gesellschafter*in, auf den die Zulassung erfolgen soll
    Bei Minderjährigen:
    • Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten (Elternteile in der Regel beide) und Benennung eines Zustellbevollmächtigten

  • Gebühren

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 15,50 Euro erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

  • Rechtsgrundlagen
  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Formulare
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