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Fahrschulwesen

  • Allgemeine Informationen

    Aufgeteilte Zuständigkeiten

    • Erstantrag auf Fahrlehrerschein: Behörde am Wohnort
    • Erweiterung Fahrlehrerschein (Kl.A etc.): Behörde am Beschäftigungsort
    • Änderung des Fahrlehrerscheines: Behörde am Beschäftigungsort
    • Ohne Beschäftigung: Fahrlehrer-Akte wird geführt bei Behörde am Wohnort

  • Benötigte Unterlagen

    Für die erstmalige Beantragung des Fahrlehrerscheines:

    • sind die Unterlagen bei der zuständigen Stelle zu erfragen
    Bei Änderungen des Fahrlehrerscheines:
    • Fahrlehrerschein mitbringen!
    Bei Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses:
    • Schreiben/Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers und Kündigungsschreiben des auszutragenden Arbeitgebers

  • Gebühren

    • Erteilung des Fahrlehrerscheines: 40,90 Euro
    • Änderungen des Fahrlehrerscheines: 7,70 Euro
    • Verlust: 50,70 Euro (20,00 Euro für Ersatz-Fahrlehrerschein + 30,70 Euro Verwaltungsgebühr Eidesstattliche Versicherung)
    • Fahrschul-Erlaubnis: 99,80 Euro ( 84,40 Euro Erteilung FS-Erlaubnis + 15,40 Euro Änderung Fahrlehrerschein+Urkunde) Zzgl. Überprüfung der Fahrschule
    • Zweigstellen-Erlaubnis: 84,40 Euro zzgl. Überprüfung der Zweigstelle

  • Fristen

    umgehend

  • Kontakt

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 006

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

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