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Schüler*innenbeförderung

Schulweg und Schüler*innenbeförderung

Die Stadt Wolfsburg ist für die Schüler*innenbeförderung von schulpflichtigen Schüler*innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Wolfsburg zuständig. Für die Prüfung der Anspruchsberechtigung werden die in der Satzung festgehaltenen Kilometergrenzen zugrunde gelegt.

Grundsätzlich wird zwischen der Beförderung im Linienverkehr (Sammel-Schülerzeitkarte) und der Beförderung von beeinträchtigten Schüler*innen im freigestellten Schülerverkehr unterschieden.

Sämtliche Anspruchsgrundlagen rund um die Beförderung können Sie der Satzung entnehmen:

Beförderung im Linienverkehr

  • Sammel-Schüler*innenzeitkarte
  • Infos zur Buskarte in Leichter Sprache

    Warum hat Ihr Kind keine kostenlose Buskarte bekommen?

    Der Schulweg von Ihrem Kind wurde gemessen.
    Der Schulweg von Ihrem Kind ist zu kurz.
    Ihr Kind bekommt leider keine kostenlose Buskarte.


    Wie haben wir den Schulweg gemessen?

    Der Schulweg ist der kürzeste Weg vom Wohnhaus vom Kind zur Schule.
    Wir messen den Abstand zwischen der Haustür vom Wohnhaus und 
    dem Eingang von der Schule.


    Wer bekommt eine kostenlose Buskarte?

    Eine kostenlose Buskarte bekommen

    • alle Schüler von Klasse 1 bis 6,

      wenn der Schulweg länger als 2000 Meter ist. 

    • alle Schüler von Schulkindergärten,

    wenn der Schulweg länger als 2000 Meter ist. 

    • alle Schüler von Klasse 7 bis 10,

    wenn der Schulweg länger als 3000 Meter ist. 

    • alle Schüler aus dem Berufsvorbereitungsjahr,

    wenn der Schulweg länger als 3000 Meter ist.

    • alle Schüler von Berufseinstiegsklassen,

    wenn der Schulweg länger als 3000 Meter ist. 

    • alle Schüler ohne Realschulabschluss in Klasse 1 von Berufsfachschulen,

    wenn der Schulweg länger als 3000 Meter ist.

     

    Wollen Sie mehr über die Buskarten wissen?

    Dann können Sie die Satzung über die Schulbeförderung von der Stadt Wolfsburg lesen.
    Die Satzung über die Schulbeförderung finden Sie auf dieser Internetseite:
    www.wolfsburg.de/bildung/kinderjugendliche/schulen-in-wolfsburg.
    Die Satzung ist nicht in Leichter Sprache.

    Welche Fahrkarten gibt es noch?

    Sie können für Ihr Kind zum Beispiel eine Schüler-Monatskarte kaufen.
    Die Schüler-Monatskarte kostet 30 Euro.
    Sie können die Schüler-Monatskarte bei der WVG kaufen.
    WVG ist kurz für: Wolfsburger Verkehrs-Gesellschaft.

    Mehr Infos über Fahrkarten bekommen Sie bei der WVG:

    • auf der Internet-Seite: www.wvg.de.
    • am Telefon unter: 05361 189 88 88.
    • im Nordkopf-Tower in der Heßlinger Straße 1 - 5 in Wolfsburg.
     

  • Anspruchsberechtigung für die kostenlos bereitgestellte Sammel-Schülerzeitkarte durch den Geschäftsbereich Schule.

    Schulpflichtige Schüler*innen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Wolfsburg haben Anspruch auf Beförderung, wenn der Schulweg die Mindestentfernung überschreitet:

    Der Schulweg muss länger als 2 km sein

    • Schüler*innen im Primar- und Sekundarbereich (Schulkindergarten und Klassen 1 bis 6)

    Der Schulweg muss länger als 3 km sein

    • Schüler*innen der 7. bis 10. Klassen einer allgemeinbildenden Schule
    • Schüler*innen der Berufseinstiegsschule (BES)
    • Schüler*innen, die ohne den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - die Klasse 1 von Berufsfachschulen besuchen

    Keine Entfernungsgrenze bei Klasse 11 und 12 von Förderschulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

    Wie wird der Schulweg gemessen?

    Schulweg ist die kürzeste verkehrsübliche Verbindung zwischen der Wohnung und der besuchten Schule. Bei der Ermittlung der Mindestentfernung ist der kürzeste, sichere Weg zwischen der Haustür des Wohngebäudes und dem nächstgelegenen Eingang der Schule zugrunde zu legen. Es wird keine Luftlinie gemessen.

    Verfahren zur Sammel-Schülerzeitkarte

    Die Schule übermittelt die notwendigen Schüler*innendaten automatisch an den Geschäftsbereich Schule. Erst nach Übermittlung der Schüler*innendaten und Prüfung im Programm ist die Anspruchsberechtigung ersichtlich.

    Anspruchsberechtigte Schüler*innen bekommen ihre Fahrkarte grundsätzlich am Ende der Sommerferien von der Wolfsburger Verkehrs GmbH (WVG) per Post zugesandt. Bei Beantragung im Laufe des Schuljahres erhalten die Schüler*innen die Sammel-Schülerzeitkarte zeitnah zugesandt.

    Alle Schüler*innen haben das Recht auf Nutzung des ÖPNV. Dies ist unabhängig davon, ob sich ein Beförderungsanspruch aus der Schülerbeförderungssatzung ergibt.

    Besteht kein kostenloser Beförderungsanspruch, ist es aber allen Schüler*innen bzw. den Erziehungsberechtigten freigestellt, entsprechende Einzel-, Mehrfahrten- oder Monatsfahrkarten beim Verkehrsunternehmen zu erwerben.

    Bei Bedarf kann eine verbundweite Schüler-Monatskarte (30 Euro-Ticket) bei der WVG erworben werden. Nähere Informationen zu allen Fahrkarten erhalten Sie bei der WVG

  • Kontakt WVG

    Wolfsburger Verkehrs-GmbH

    Telefon: 05361 189 8888
    Telefax: 05361 189 8605
    E-Mail an die WVG

    Nordkopf-Tower
    Heßlinger Straße 1 - 5
    38440 Wolfsburg

  • Verlust der Sammel-Schülerzeitkarte

    Bei Verlust der kostenlos bereitgestellten Sammel-Schülerzeitkarte bitte an das Schulsekretariat wenden. Dort sind der Übergangsfahrausweis und Informationen zum weiteren Verfahren erhältlich.

    Betriebspraktikum

    Ein Anspruch auf Schüler*innenbeförderung besteht auch bei Betriebspraktika in bestimmten Jahrgangsstufen. Es ist zu beachten, dass bei Benutzung des ÖPNV nur die günstigsten Schüler*innentarife erstattet werden. Bei einem zwei- oder dreiwöchigen Praktikum bietet sich beispielsweise der Kauf des 30 Euro-Schüler-Monatstickets an. Für einwöchige Praktika oder wöchentliche Berufsschulbesuche können Einzel- oder Mehrfahrtenkarten erworben werden. Schüler*innenbeförderungskosten werden grundsätzlich nur auf Antrag und gegen Vorlage der Original-Fahrkarten erstattet. Weiterführende Informationen sind dem Antrag zu entnehmen.

    Bei Praktikumsplätzen außerhalb von Wolfsburg wird im Einzelfall entschieden. Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor Praktikumsbeginn mit ausführlicher Begründung der Schule eingereicht werden.

    Hinweis: Schüler*innen, die im Besitz einer Sammel-Schülerzeitkarte sind, können die Fahrkarte innerhalb von Wolfsburg benutzen und erhalten keine Fahrtkostenerstattung.

  • Beförderung von Schüler*innen mit Beeinträchtigung

    Beförderung von Schüler*innen mit Beeinträchtigung

    Bei Schüler*innen, die wegen einer dauernden oder vorübergehenden Beeinträchtigung befördert werden müssen, besteht Anspruch auf eine kostenlose Beförderung zwischen Wohnung und Schule. Für eine Beförderung im freigestellten Schülerverkehr müssen die Eltern einen Antrag mit einem ärztlichen Attest beim Geschäftsbereich Schule einreichen. Darüber hinaus kann die Stadt Wolfsburg eine amtsärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt anordnen. Das gilt auch, wenn die Schüler*innen vorübergehend nicht in der Lage sind, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen (z. B. Beinbruch, Operation, Schulunfall).

    Die Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr erfolgt mit linienmäßig verkehrenden Kleinbussen, Pkws und Rollstuhlspezialfahrzeugen. Der freigestellte Schülerverkehr ist mit dem öffentlichen Busverkehr zu vergleichen (kein Taxi). 

    Anträge erhalten Sie auch direkt im Schulsekretariat.

  • Kontakt

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Schule
    Team Schulbeförderung

    Sammel-Schülerzeitkarte
    Telefon: 05361-282317

    Freigestellter Schülerverkehr
    Telefon: 05361-281647

    Porschestraße 74
    3. OG
    38440 Wolfsburg

    E-Mail an das Team Schulbeförderung 

  • Öffnungszeiten

  • Öffnungszeiten

    Montag + Dienstag: 08:30 - 16:30 Uhr
    Donnerstag: 08:30 - 17:30 Uhr
    Mittwoch + Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung