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Bildung, Kultur & Sport

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • 1) Wie finde ich die geeignete Schule für mein Kind?

    Viele Faktoren spielen eine Rolle bei der Wahl der richtigen Schule für Ihr Kind. In Wolfsburg haben Sie innerhalb des Stadtgebietes die freie Schulwahl - das gilt für die Grundschulen und Weiterführenden Schulen. Die Schulen haben unterschiedliche Schwerpunkte und Profile. Es empfiehlt sich daher, sich über mehrere Schulen zu informieren.

  • 2) Kann ich mein Kind an mehreren Schulen gleichzeitig anmelden?
  • 3) Mein Kind hat an der gewählten Schule keinen Platz bekommen. Wie geht es weiter? (Losverfahren)

    Gibt es an einer Schule mehr Anmeldungen als Schulplätze, werden die Plätze durch ein Losverfahren vergeben. Dies ist im Niedersächsischen Schulgesetz rechtlich vorgeschrieben. Für die Durchführung ist die Schulleitung zuständig.

    Außerdem wird eine Warteliste mit einer festgelegten Reihenfolge ausgelost. Sollte ein Schulplatz nicht wahrgenommen werden, rücken die Schüler*innen auf der Warteliste in der ausgelosten Reihenfolge weiter.

    Hat Ihr Kind aufgrund des Losverfahrens keinen Schulplatz an der gewünschten Schule erhalten, wählen Sie unmittelbar nach Erhalten der Absage eine andere Schule in Wolfsburg mit freien Schulplätzen an.

    Weitere Informationen zu diesem Thema:

    3 a) Schüler:innen mit Antrag auf Ausnahmegenehmigung im Losverfahren:

    Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung an weiterführenden Schulen für auswärtige Schüler:innen werden im Falle eines Losverfahrens berücksichtigt. Eine Ausnahmegenehmigung kann erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erteilt werden.
    Erhält das Kind keinen Schulplatz an der erstgewählten Schule, ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu stellen, sofern es an einer anderen Wolfsburger Schule mit freien Schulplätzen beschult werden soll.

    3 b) Folgende Regeln gelten im Falle eines Losverfahrens für die Wolfsburger Gymnasien:

    Die Wolfsburger Gymnasien haben sich darauf geeinigt, Schüler:innen in folgender Reihenfolge aufzunehmen:

    1. Geschwisterkinder (unabhängig, ob die bereits beschulten Geschwisterkinder in Wolfsburg wohnen oder nicht) und
    2. Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Schulbezirk der Stadt Wolfsburg haben.
    3. Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Schulbezirk der Stadt Wolfsburg haben (Auswärtige), erhalten diejenigen Schulplätze, die nicht an die Geschwisterkinder oder an die Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der Schule vergeben worden sind. 

  • 4) Wir sind aus dem Ausland nach Wolfsburg gezogen. Wie erfolgt die Schulanmeldung?

    Zunächst melden Sie sich und Ihr Kind in Wolfsburg beim Einwohnermeldeamt an. 
    Danach wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an die Schulberatung der Stadt Wolfsburg:

    Porschestraße 74 
    38440 Wolfsburg
    Telefon: 05361 28-1129 
    E-Mail an die Schulberatung    

    Wir unterstützen Sie, eine geeignete Schule zu finden.

    Sollte Ihr Kind eine Weiterführende Schule besuchen, wird bei der Schulberatung eine Sprachstandfeststellung durchgeführt. Dafür ist eine Terminabsprache erforderlich. Bitte bringen Sie Ihre Pässe (beide Eltern), den Pass Ihres Kindes und bereits vorhandene Zeugnisse mit.


  • 5) Ist ein Schulwechsel innerhalb eines laufenden Schuljahres möglich?

    Grundsätzlich nicht. Ein Schulwechsel ist nur zu Beginn des Schuljahres (nach den Sommerferien) oder zu Beginn des Halbjahres (Ende Januar) möglich. Ausnahmen gelten nur in besonderen Fällen.

  • 6) Welche Möglichkeiten der Sprachförderung gibt es in Wolfsburg und wie kann ich sie in Anspruch nehmen?

    Für Schüler:innen mit Migrationshintergrund oder auch mit Deutsch als Erstsprache, die einen Bedarf an Sprachförderung haben, gibt es verschiedene Sprachfördermaßnahmen, um sie individuell beim Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen. Dafür kann der Förderkurs "Deutsch als Zweitsprache" und wenn Bedarf besteht, zusätzlich Deutschförderunterricht besucht werden. Im Anschluss können besondere Sprachförderkonzepte der jeweiligen Schule in Anspruch genommen werden.

    Für Schüler*innen ab Klasse 5 gibt es außerdem Sprachlernklassen an der Wolfsburger Oberschule und an der Hauptschule Fallersleben. 

    Bei neuzugewanderten Schüler*innen werden in der Schuleinstiegsberatung die sprachlichen Kenntnisse festgestellt, um sie an geeignete Schulen zu vermitteln und den Bedarf an Sprachförderung zu ermitteln.

    Für Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung steht ab Klasse 5 das Projekt "Step by Step" zur Verfügung, das ihnen die Möglichkeit gibt, die ersten Grundlagen der deutschen Sprache zu erlernen.

  • 7) Wie stelle ich einen Antrag auf Schulbegleitung?

    Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Geschäftsbereich Soziales.

    Kontakt

    Telefon: 05361 28-5100
    E-Mail an die Eingliederungshilfe

  • 8) Mobbing in der Schule – Was kann ich tun?

    AWO-Jugend- & Erziehungshilfen: Beratung Lotte Lemke Beratung für Schulen und Eltern

    Mobbing ist ein sehr sensibles Thema, das zu einer großen emotionalen Belastung für Ihr Kind und Ihre ganze Familie führen kann.

    Sollte Ihr Kind von Mobbing betroffen sein, bietet die Wolfsburger Schullandschaft eine Reihe von Hilfsangeboten für Ihr Kind und für Sie. 

    Zunächst ist es wichtig, sich an die zuständige Lehrkraft, die Schulsozialarbeiterin/den Schulsozialarbeiter oder die Schulleitung zu wenden. Innerhalb der Schulen gibt es bereits zahlreiche Angebote zum Thema Mobbing, wie zum Beispiel Mobbinginterventionsteams oder den Klassenrat.

    Darüber hinaus können Sie sich an die Beratungsstelle Lotte Lemke der AWO wenden:

    Team Grundschule
    Saarstraße 1 
    38440 Wolfsburg 
    Telefon: 05361 276 46 80 
    Telefax: 05361 276 46 81 
    E-Mail an die Beratungsstelle Wolfsburg

     
    Team Sekundarstufe
    Saarstraße 3 
    38440 Wolfsburg
    Telefon: 05361 848 64 46
    Telefax: 05361 848 63 96
    E-Mail an die Beratungsstelle Wolfsburg Sek 1

     

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