Richtlinie Kindertagespflege (KTP)
Informationen zur Richtlinie Kindertagespflege
Die Stadt Wolfsburg verantwortet zentral die Organisation und fachliche Ausgestaltung der Kindertagespflege. Im Geschäftsbereich Jugend, Abteilung Frühkindliche Bildung, sind sämtliche Aufgaben gebündelt, um eine verlässliche, qualitativ hochwertige und familiennahe Betreuungsform sicherzustellen.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Beratung und Vermittlung für Familien
- fachliche Beratung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen
- Kooperation mit Bildungsträgern zur Qualifizierung angehender Kindertagespflegepersonen
- Planung, Organisation und Umsetzung von Fortbildungsangeboten für Kindertagespflegepersonen
- Erteilung und regelmäßige Überprüfung der Pflegeerlaubnis gemäß Paragraf 43 SGB VIII
- Förderung und Sicherstellung geeigneter Vertretungsmodelle
- Gewährung laufender Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen
- Festsetzung der Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege
Die Richtlinie Kindertagespflege bildet die rechtliche und inhaltliche Grundlage für die Umsetzung dieser Aufgaben. Sie regelt verbindlich die Förderung, Qualitätssicherung und Zuständigkeiten in der Kindertagespflege in Wolfsburg. Gleichzeitig bietet sie allen Beteiligten eine verlässliche Orientierung und schafft einen transparenten Rahmen für die Zusammenarbeit in der Kindertagespflege.
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