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Abmelden des Wohnsitzes

  • Allgemeine Informationen

    Eine Abmeldung muss nur noch bei 

    • Wegzug ins Ausland 
    • Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird 
    erfolgen.

    Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur bei der neuen Wohnsitzgemeinde an. Eine Abmeldung erfolgt von dort automatisch an die vorherige Meldebehörde.

    Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

    Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldestelle des Hauptwohnsitzes vorzunehmen.

  • Benötigte Unterlagen

    • den Personalausweis/Reisepass

    Bei Abmeldung einer Familie werden die Ausweisdokumente sämtlicher Familienmitglieder benötigt. Kinder über 18 Jahre müssen sich selbst abmelden.

  • Gebühren

    kostenfrei

  • Fristen

    Die Abmeldung bei der Meldebehörde hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Termin buchen

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Formulare
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