- Wegzug ins Ausland
- Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur bei der neuen Wohnsitzgemeinde an. Eine Abmeldung erfolgt von dort automatisch an die vorherige Meldebehörde.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldestelle des Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
- den Personalausweis/Reisepass
Bei Abmeldung einer Familie werden die Ausweisdokumente sämtlicher Familienmitglieder benötigt. Kinder über 18 Jahre müssen sich selbst abmelden.
kostenfrei
Die Abmeldung bei der Meldebehörde hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.
Hinweis: Die nachfolgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster. PDF-Dokumente sind gekennzeichnet.