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                Allgemeine Informationen
            
            
        
    Eine Aufbruchgenehmigung ist bei jedem Eingriff in den Straßenkörper erforderlich, bei dem es notwendig ist, öffentliche Flächen und Grünanlagen aufzubrechen. Dies betrifft zum Beispiel das Verlegen von Leitungen, die Errichtung einer neuen Grundstückszufahrt oder die Veränderung einer bestehenden Grundstückszufahrt. Für jegliche Aufbruchsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Wolfsburg ist dieser Antrag im Vorfeld zu stellen. 
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                Voraussetzungen
            
            
        
    Die notwendige Aufbruchstelle muss sich im Stadt- bzw. Gemeindegebiet der Stadt Wolfsburg befinden. 
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                Benötigte Unterlagen
            
            
        
    Anlagen: Hinweise zum Formular: 
 Nach dem Ausfüllen der Pflichtfelder (diese sind mit * markiert) verwenden Sie bitte nach Möglichkeit die Option “Abschließen & Versenden“. Der Antrag wird uns dann automatisch über das Postfach „aufbruchsverwaltung@stadt.wolfsburg.de“ zugestellt. Sie erhalten zeitgleich eine E-Mail mit dem Antrag im Anhang. Sollten Sie das Feld „E-Mail-Adresse des Versorgungsträgers“ ausgefüllt haben, so erhält auch dieser eine Durchschrift als E-Mail.
 Dem Antrag können Dateien im Format PDF oder JPG beigefügt werden. Über das Feld „Zwischenspeichern“ können Sie das von Ihnen ausgefüllte Formular auf Ihrem Rechner abspeichern und somit jederzeit vorausgefüllt öffnen und wieder verwenden.
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                Kontakt
            
            
        
    Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination 
 Straßenbegehung (Aufteilung nach Stadt- und Ortsteilen)Telefon: 05361 28-1234 
 Fax: 05361 28-2120E-Mail: strassenbegehung@stadt.wolfsburg.de Hinweis: Bitte nehmen Sie die betroffene Örtlichkeit in den E-Mail-Betreff auf. 
 
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                Gebühren
            
            
        
    Für die Genehmigung werden entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Wolfsburg Gebühren erhoben. 
