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Allgemeine Informationen
Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.
Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.
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Voraussetzungen
Es müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann (Paragraf 51 Bundesmeldegesetz)
Der Antrag auf Erteilung einer Auskunftssperre ist persönlich bei der Meldebehörde (Stadt Wolfsburg, Bürgerdienste, Zimmer B 015) einzureichen. -
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Unterlagen zum Nachweis des schutzwürdigen Interesses (zum Beispiel Anzeige bei der Polizei, Gerichtsurteile, Bestätigung des Arbeitgebers)
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Gebühren
kostenfrei
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Fristen
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet eingetragen. Eine Verlängerung können Sie beantragen.
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Besonderheiten
Nach Eintrag der Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.
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Kontakt
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
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