• de
search

Betriebserlaubnis Verlust

  • Allgemeine Informationen

    • Gilt für Fahrzeuge, die bauartbedingt keinen Fahrzeugbrief / ZB2 haben
    • Zulassungsstelle erteilt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausstellung einer Ersatz allgemeinen Betriebserlaubnis durch den Hersteller oder den TÜV
    • Existiert der Hersteller noch, senden manche einen Vordruck zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung  zu

  • Voraussetzungen

    • Verfügungsberechtigung muss nachgewiesen werden
    • Fahndungsabfrage bei der Polizei muss negativ sein
    • Das Fahrzeug darf keine offensichtlichen Mängel haben die zur Verkehrsunsicherheit führen

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis
    • Kaufvertrag
    • gegebenenfalls Versicherungsunterlagen

  • Gebühren

    10,20 Euro

    Genannte Gebühren sind Richtwerte!
    Endgültiger Gebührenrahmen wird vor Ort festgelegt da eventuell weitere Leistungen möglich sind.

  • Besonderheiten

    Das Fahrzeug muss vorgeführt werden, um die Fahrgestellnummer feststellen zu können, es sei denn eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt KBA ergibt die eindeutige Identifizierung von Halter*in und Fahrzeug.

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.