- Gilt für Fahrzeuge, die bauartbedingt keinen Fahrzeugbrief / ZB2 haben
- Zulassungsstelle erteilt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausstellung einer Ersatz allgemeinen Betriebserlaubnis durch den Hersteller oder den TÜV
- Existiert der Hersteller noch, senden manche einen Vordruck zur Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung zu
- Verfügungsberechtigung muss nachgewiesen werden
- Fahndungsabfrage bei der Polizei muss negativ sein
- Das Fahrzeug darf keine offensichtlichen Mängel haben die zur Verkehrsunsicherheit führen
- Personalausweis
- Kaufvertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen
10,20 Euro
Genannte Gebühren sind Richtwerte!Endgültiger Gebührenrahmen wird vor Ort festgelegt da evtl. weitere Leistungen möglich sind.
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden um die Fahrgestellnummer feststellen zu können, es sei denn eine Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt KBA ergibt die eindeutige Identifizierung von Halter und Fahrzeug.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.