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Bildungs- und Teilhabepaket

  • Allgemeine Informationen

    Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen und besondere schulische Förderung zu erhalten.

  • Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die eine oder mehrere folgende Leistungen erhalten:

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2)
    • Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

  • Formulare
  • Besonderheiten

    Wichtig: Für Bürger*innen, die Arbeitslosengeld 2 erhalten, ist das Jobcenter zuständig.

  • Kontakt

    Anträge sind dort abzugeben, woher Sozialleistungen bezogen werden (Jobcenter, Wohngeldstelle, Servicebüro des GB 03 - Rathaus B Zimmer 104)

    Rathaus B, Zimmer 102

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben