Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen und besondere schulische Förderung zu erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die eine oder mehrere folgende Leistungen erhalten:
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2)
- Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Wichtig: Für Bürger*innen, die Arbeitslosengeld 2 erhalten, ist das Jobcenter zuständig.
Anträge sind dort abzugeben, woher Sozialleistungen bezogen werden (Jobcenter, Wohngeldstelle, Servicebüro des GB 03 - Rathaus B Zimmer 104)
Rathaus B, Zimmer 102
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090