Ratenzahlung ist bei einem Verwarngeld nicht möglich.
Zahlungsaufschub in Abhängigkeit von der Frist gegebenenfalls möglich. Bitte erkundigen Sie sich in der Bußgeldstelle.
Ratenzahlung bei einem Bußgeld ist nach Absprache mit der Bußgeldstelle möglich.
Angaben, ggf. Belege über die wirtschaftliche Situation sind erforderlich (Einkünfte, Miete, andere Kosten).
- Angabe des Aktenzeichen (77…)
- Ab wann soll die Ratenzahlung beginnen (1.Zahltermin)
- Wie hoch soll die Rate sein (Ratenhöhe)
Kostenfrei.
Antrag auf Ratenzahlung muss spätestens 4 Wochen nach Zustellung gestellt werden, sonst kann es teurer werden (Mahngebühren).
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 41 bis 44, 46
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090