Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Einspruch eingelegt werden.
- Bußgeldbescheid der Stadt Wolfsburg, Ordnungsamt, Bußgeldstelle
- grundsätzlich Einhaltung der gesetzliche Frist: zwei Wochen nach Zustellung
- Bei Verwarngeldbescheid ist eine schriftliche Äußerung möglich, aber kein Einspruch
- Aktenzeichen
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
Die Frist liegt bei 2 Wochen nach Zustellung (Datum steht auf gelbem Briefumschlag).
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 046
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090