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Allgemeine Informationen
Der Europäische Feuerwaffenpass wird zur Mitnahme von Schusswaffen in einen EU-Mitgliedsstaat benötigt.
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Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Gültiger Jahresjagdschein oder schießsportliche Bescheinigung
- Waffenbesitzkarteninhaber*in
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Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- 1 aktuelles Lichtbild (nicht älter als fünf Jahre)
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Gebühren
65,00 Euro
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Fristen
Keine, aber die eventuelle Zuverlässigkeitsüberprüfung nimmt ca. 4 bis 6 Wochen in Anspruch.
Gültigkeitszeitraum: 5 Jahre -
Kontakt
Ordnungsamt
Telefon: 05361 28-1234
Rathaus B, Zimmer 012
Fax: 05361 28-2613
E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
- Formulare
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