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Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung

  • Allgemeine Informationen

    Der Europäische Feuerwaffenpass wird zur Mitnahme von Schusswaffen in einen EU-Mitgliedsstaat benötigt.

  • Voraussetzungen

    • Zuverlässigkeit
    • Gültiger Jahresjagdschein oder schießsportliche Bescheinigung
    • Waffenbesitzkarteninhaber*in

  • Benötigte Unterlagen

  • Gebühren

    65,00 Euro

  • Fristen

    Keine, aber die eventuelle Zuverlässigkeitsüberprüfung nimmt ca. 4 bis 6 Wochen in Anspruch.
    Gültigkeitszeitraum: 5 Jahre

  • Kontakt

    Ordnungsamt
    Rathaus B, Zimmer 012

    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2613

    E-Mail schreiben

  • Formulare
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