Aufgeteilte Zuständigkeiten
- Erstantrag auf Fahrlehrerschein: Behörde am Wohnort
- Erweiterung Fahrlehrerschein (Kl.A etc.): Behörde am Beschäftigungsort
- Änderung des Fahrlehrerscheines: Behörde am Beschäftigungsort
- Ohne Beschäftigung: Fahrlehrer-Akte wird geführt bei Behörde am Wohnort
Für die erstmalige Beantragung des Fahrlehrerscheines:
- sind die Unterlagen bei der zuständigen Stelle zu erfragen
- Fahrlehrerschein mitbringen!
- Schreiben/Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers und Kündigungsschreiben des auszutragenden Arbeitgebers
- Erteilung des Fahrlehrerscheines: 40,90 Euro
- Änderungen des Fahrlehrerscheines: 7,70 Euro
- Verlust: 50,70 Euro (20,00 Euro für Ersatz-Fahrlehrerschein + 30,70 Euro Verwaltungsgebühr Eidesstattliche Versicherung)
- Fahrschul-Erlaubnis: 99,80 Euro ( 84,40 Euro Erteilung FS-Erlaubnis + 15,40 Euro Änderung Fahrlehrerschein+Urkunde) Zzgl. Überprüfung der Fahrschule
- Zweigstellen-Erlaubnis: 84,40 Euro zzgl. Überprüfung der Zweigstelle
umgehend