Es ist möglich ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zuzulassen. Jedoch müssen dann alle Erziehungsberechtigten den Antrag mit unterschreiben.
Der Fahrzeughalter muss nach Paragraf 6 Absatz 1 der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) in Verbindung mit Paragraf 46 Absatz 2 FZV im Zulassungsbereich mit Hauptwohnung gemeldet sein. Eine Zulassung auf Nebenwohnung ist nicht mehr möglich.
- den Personalausweis/Reisepass
- die Zulassungsbescheinigung Teil II/den Fahrzeugbrief
- die Zulassungsbescheinigung Teil I/den Fahrzeugschein
- die elektronische Versicherungsbestätigung
- die alten Wolfsburger Kennzeichen, wenn umgekennzeichnet werden soll, oder das Fahrzeug Ausser Betrieb gesetzt ist
- das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formulare)
- gegebenenfalls die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist)
- gegebenenfalls eine Vollmacht vom Fahrzeughalter (siehe Formulare)
- gegebenenfalls den Personalausweis/Reisepass vom Bevollmächtigten
- gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung (bei Zulassung auf eine Firma)
19,30 Euro
Die Gebührenangabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich, je nach Vollständigkeit/Änderung der technischen Daten, bei Aussuchen eines Wunschkennzeichens oder bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen kann.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
Hinweis: Die folgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.
- Zulassungsvollmacht/ SEPA-Lastschriftmandat Kraftfahrzeugsteuer
- SEPA-Lastschriftmandat
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Antragstellern