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Befreiung Fernwärme

  • Allgemeine Informationen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich ein Grundstückseigentümer von Anschluss und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Wolfsburg befreien lassen.

  • Benötigte Unterlagen

    • formloser Antrag ist ausreichend, als Anlage wird benötigt: Nachweis zur jeweiligen Befreiung (z. B. KfW-Standard)

  • Besonderheiten

    Die Fernwärmesatzungen der einzelnen Baugebiete bzw. Stadtquartiere finden Sie in alphabetischer Reihenfolge auf der Seite zum Ortsrecht unter dem Reiter "Öffentliche Einrichtungen".

  • Gebühren

    Kosten für Befreiung: 100 Euro

  • Kontakt

    Frau Heimann
    Rathaus B, Zimmer 320

    Telefon: 05361 28-2264

    Fax: 05361 28-2102

    E-Mail an Frau Heimann schreiben