Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den Personalausweis/Reisepass
- den Führerschein sowie ggf. vorhandener Fahrgastführerschein
- das Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- ein Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bzw. einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- ein Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen in den Bürgerdiensten, Zimmer B 015)
- nur bei Krankenkraftwagen: Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den Personalausweis/Reisepass
- den Führerschein sowie ggf. vorhandener Fahrgastführerschein
- das Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes
- eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Ab dem 60. Lebensjahr: ein Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin bzw. einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
- ein Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen in den Bürgerdiensten, Zimmer B 015)
- nur bei Krankenkraftwagen: Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe
Ersterteilung: 43,90 Euro
Verlängerung: 38,00 Euro
Bürgerdienste
Rathaus B Zimmer 048 und 049
Telefon: 05631 28-2424 und 05631 28-2147
Fax: 05631 28-2093
E-Mail an die Führerscheinstelle schreiben
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.