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                Allgemeine Informationen
            
            
        
    Ausstellung und Verlängerung von Jahresjugend- und Jahresjagdscheinen. 
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                Voraussetzungen
            
            
        
    - Mindestalter 16 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum
 
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                Benötigte Unterlagen
            
            
        
    - Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jahresjugend- oder Jahresjagdscheins; bei Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter den Antrag mit unterschreiben
- Bei Ausstellung: ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als fünf Jahre)
- Bei Verlängerung: Vorlage des bereits vorhandenen Jagdscheinhefts
- Versicherungsbestätigung für ein oder drei Jahr/-e
 
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                Gebühren
            
            
        
    - Tagesjagdschein: 30,00 Euro
- Jahresjugendjagdschein: 35,00 Euro
- Jahresjagdschein: 90,00 Euro
- Dreijahresjagdschein: 220,00 Euro
 
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                Fristen
            
            
        
    Gültigkeitszeitraum: entweder für 1 oder 3 Jagdjahre Jagdjahr: 01.04. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres 
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                Besonderheiten
            
            
        
    Einen Jahresjagdschein gibt es auch in Kombination mit einem Falknerschein (Bejagung mit dem Habicht). Für Forstbeamt*innen und Forststudent*innen sowie für den Kreisjägermeister*innen ergehen ermäßigte Gebühren.
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                Kontakt
            
            
        
    Ordnungsamt 
 Rathaus B, Zimmer 012
 
 Telefon: 05361 28-1234
 Fax: 05361 28-2090
 
 E-Mail: ordnungsamt@stadt.wolfsburg.de
 
 
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