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Karteikartenabschrift

  • Allgemeine Informationen

    Eine Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn für einen neuen Führerschein eine andere Führerscheinstelle zuständig ist (zum Beispiel nach einem Umzug).

    Bei einem Kartenführerschein, ist eine Karteikartenabschrift nicht notwendig.

  • Gebühren

    Karteikartenabschrift von Wolfsburg Führerscheinstelle:
    kostenfrei

    Karteikartenabschrift von anderer Führerscheinstelle:

    • Anforderung durch Bürger = bei uns kostenfrei (evtl. Gebühren bei anderer Führerscheinstelle)
    • Anforderung durch Führerscheinstelle = kostenfrei (bei Wolfsburger Führerscheinstelle zu zahlen)

  • Fristen

    Versand einer Karteikartenabschrift erfolgt unmittelbar nach der Anfrage, in der Regel am gleichen Tag.

  • Besonderheiten

    Karteikartenabschrift kann auch telefonisch beantragt werden und auf Wunsch an die entsprechende Gemeinde gefaxt werden.

  • Kontakt

    Anfangsbuchstabe A-K: Rathaus B, Zimmer 048

    Anfangsbuchstabe L-Z: Rathaus B, Zimmer 049

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2093

    E-Mail an die Führerscheinstelle

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