Der Fahrzeughalter muss nach Paragraf 6 Absatz 1 der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) in Verbindung mit Paragraf 46 Absatz 2 FZV im Zulassungsbereich mit Hauptwohnung gemeldet sein. Eine Zulassung auf Nebenwohnung ist nicht mehr möglich.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den Personalausweis/Reisepass
- die Zulassungsbescheinigung Teil II
- die elektronische Versicherungsbestätigung
- das SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
- gegebenenfalls eine Vollmacht vom Fahrzeughalter
- gegebenenfalls den Personalausweis/Reisepass vom Bevollmächtigten
- gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung (bei Zulassung auf eine Firma)
27,00 Euro
Die Gebührenangabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Vollständigkeit/Änderung der technischen Daten bei Aussuchen eines Wunschkennzeichens oder bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen kann.Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.
Hinweis: Die folgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster)