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Ordens-und Künstlernamen

  • Allgemeine Informationen

    Ordens- und Künstlernamen können im Personalausweis und Reisepass eingetragen werden. Dies ist auch bei vorläufigen Dokumenten möglich.

  • Voraussetzungen

    Die Eintragung erfolgt nach Antrag.

    Zuständig ist die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.

  • Benötigte Unterlagen

    Nachweise über das Führen des Ordens- und Künstlernamens:

    • Bei Ordensname ist die Bestätigung des Klosters, beziehungsweise der Kirche notwendig
    • Bei Künstlername muss ein Nachweis erfolgen, wie oft und wo die Person mit dem Namen schon aufgetreten ist

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

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    Sie können diese Dienstleistung auch in den Link zu Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.


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