Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn eine öffentliche gewidmete Fläche über den Gemeingebrauch hinaus (also nicht zum Verkehr) genutzt wird.
Verwaltungsgebühr:
32,50 Euro
Sondernutzungsgebühr:
(Information für wirtschaftliche Zwecke, Tarif 3.3): zum Beispiel Porschestraße: 1,60 Euro je Quadratmeter und TagMindestgebühr: 5,00 Euro
siehe Sondernutzungsgebührensatzung
Für gemeinnützige Zwecke (zum Beispiel WWF) und ehrenamtliche Tätigkeiten (zum Beispiel Freiwillige Feuerwehr, Jugendarbeit und so weiter) wird auf die Gebühren verzichtet.
Antragsfrist: mindestens 10 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung
Informationsstände mit Fahrzeugen (zum Beispiel Ausstellungstrucks) sind in der Porschestraße Mitte nicht zulässig.
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer 002
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
E-Mail an das Ordnungsamt
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