Die Spätaussiedlerbetreuung kümmert sich um die Beratung und ist außerdem zuständig für:
- Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für abhanden gekommene Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen
- Zahlung von Entschädigungen nach dem strafrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsgesetz.
Bitte beachten Sie, dass eine fachliche Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.