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Ummelden des Wohnsitzes

  • Allgemeine Informationen

    Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn eine Person ihren Wohnsitz innerhalb Wolfsburgs ändert.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass 
    • Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Sie ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug besitzen)
    • Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten)
     
    Bei Ummeldung einer Familie werden die Personalausweise (wenn nicht vorhanden, die Reisepässe) sämtlicher Familienmitglieder benötigt. Kinder über 18 Jahre müssen sich selbst ummelden.

  • Gebühren

    Die Ummeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.


    Die Änderung des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I kostet 11,40 Euro

  • Fristen

    Die Meldefrist nach Beziehen einer neuen Wohnung beträgt zwei Wochen.

  • Besonderheiten

    Unterscheid zwischen Ummeldung und Anmeldung:

    • Ummeldung - erfolgt beim Umzug innerhalb einer Stadt
    • Anmeldung - erfolgt wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland zuziehen (siehe folgenden Link)

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.

  • Formulare und Links