Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn eine Person ihren Wohnsitz innerhalb Wolfsburgs ändert.
- Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (wenn Sie ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug besitzen)
- Wohnungsgeberbestätigung (siehe unten)
Die Ummeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.
Die Änderung des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I kostet 11,40 Euro
Die Meldefrist nach Beziehen einer neuen Wohnung beträgt zwei Wochen.
Unterscheid zwischen Ummeldung und Anmeldung:
- Ummeldung - erfolgt beim Umzug innerhalb einer Stadt
- Anmeldung - erfolgt wenn Sie aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland zuziehen (siehe folgenden Link)
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.
Hinweis: Die nachfolgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster.
- Umzugsmeldeschein für eine Wohnung
- Hinweise zum Ummeldeschein
- Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung (bitte nur verwenden in Verbindung mit dem Umzugsmeldeschein oder der Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung)
- Hinweise zum Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung und zur Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung
- Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz/Einrichtung einer Übermittlungssperre bei Melderegisteranfragen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes