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Untersuchungsberechtigungsschein

  • Allgemeine Informationen

    Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird nur an Jugendliche unter 18 Jahren ausgegeben. Er wird für die Jugendschutz-Untersuchung bei Antritt einer Ausbildung benötigt.

  • Benötigte Unterlagen

    • den Personalausweis/Reisepass 
    • Informationen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginnes 


  • Gebühren
    kostenlos
  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.

  • Links