Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird nur an Jugendliche unter 18 Jahren ausgegeben. Er wird für die Jugendschutz-Untersuchung bei Antritt einer Ausbildung benötigt.
- den Personalausweis/Reisepass
- Informationen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginnes
kostenlos
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.