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Verlust / Diebstahl Fahrzeugschein alt

  • Allgemeine Informationen

    Der alte Fahrzeugbrief muss auch getauscht werden, alte und neue Papiere dürfen nicht gemischt werden.

  • Voraussetzungen

    Eine Verlusterklärung und eidesstattliche Versicherung oder Diebstahlsanzeige muss abgegeben werden.

    Die eidesstattliche Versicherung muss derjenige abgeben, der den Kfz-Schein verloren hat, der Halter muss den Ersatz beantragen oder eine Vollmacht erteilen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung 2
    • gültiger HU-Bericht (Neuwagen bis 3 Jahre haben keinen HU-Bericht)
    • Personalausweis von Halter und ggf. Verlierer, dann Vollmacht des Halters

  • Gebühren

    Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Verlust

    10,90 €
    + 30,70 € für die Eidesstattliche Versicherung
    + 5,10 € für den Briefwechsel, falls Sie noch den "alten" Fahrzeugbrief besitzen

    Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust

    14,30 € für die Aufbietung der ZBII
    + 30,70 € für die Eidesstattliche Versicherung
    + 13,80 € für die Ausstellung einer neuen ZBII

     

    Abnahme einer Eidesstattlichen Versicherung

    30,70 €

  • Besonderheiten

    Liegt ein Fahrzeugbrief bei einem Kreditinstitut, muss dieser an die Adresse der Bürgerdienste übersandt werden.

    Stadt Wolfsburg

    Bürgerdienste
    Porschestr. 49
    38440 Wolfsburg

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben undVorsfelde in Anspruch nehmen