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Vorsorgevollmacht

  • Allgemeine Informationen

    Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

  • Gebühren

    Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht beträgt 10,00 Euro. 

    Die Beratung ist kostenlos.

  • Besonderheiten

    Beglaubigungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! Auch für Beratungsgespräche, die täglich möglich sind, wird eine vorherige Terminabvereinbarung empfohlen.

  • Zuständige Stelle

    1) Betreuungsstelle

    Rosenweg 1a

    38446 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1783

    Fax: 05361 28-2561

    E-Mail ans Gesundheitsamt schreiben

    2) Senioren- und Pflegestützpunkt

    Schillerstraße 40, 38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-2848

    Fax: 05361 28-2908

    E-Mail ans Seniorenservicebüro schreiben