Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht beträgt 10,00 Euro.
Die Beratung ist kostenlos.
Beglaubigungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! Auch für Beratungsgespräche, die täglich möglich sind, wird eine vorherige Terminabvereinbarung empfohlen.
1) Betreuungsstelle
Rosenweg 1a
38446 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1783
Fax: 05361 28-2561
2) Senioren- und Pflegestützpunkt
Schillerstraße 40, 38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2848
Fax: 05361 28-2908