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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht beträgt 10,00 Euro.

Die Beratung ist kostenlos.

Beglaubigungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! Auch für Beratungsgespräche, die täglich möglich sind, wird eine vorherige Terminabvereinbarung empfohlen.

  • Zuständige Stellen

    Betreuungsstelle
    Goethestraße 48, 38440 Wolfsburg
    Telefon: 05361 28-1783
    Fax: 05361 28-2561
    E-Mail ans Gesundheitsamt schreiben

    Senioren- und Pflegestützpunkt
    Schillerstraße 40, 38440 Wolfsburg
    Telefon: 05361 28-2561
    Fax: 05361 28-2908
    E-Mail ans Seniorenservicebüro schreiben

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