Eine Wählbarkeitsbescheinigung bescheinigt dem betreffenden Bürger, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um sich als Rats- oder Ortsratsmitglied bei der Kommunalwahl wählen zu lassen.
Der Bürger/die Bürgerin muss mindestens sechs Monate in Wolfsburg wohnen, um für den Rat kandidieren zu können.
Für die Ortsratskandidatur muss der Bürger/die Bürgerin sechs Monate im betreffenden Orts-/Stadtteil wohnen.
Personalausweis
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistung ist am Schnellschalter erhältlich. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.