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Wählbarkeitsbescheinigung

  • Allgemeine Informationen

    Eine Wählbarkeitsbescheinigung bescheinigt dem betreffenden Bürger, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um sich als Rats- oder Ortsratsmitglied bei der Kommunalwahl wählen zu lassen.

  • Voraussetzungen

    Der Bürger/die Bürgerin muss mindestens sechs Monate in Wolfsburg wohnen, um für den Rat kandidieren zu können.

    Für die Ortsratskandidatur muss der Bürger/die Bürgerin sechs Monate im betreffenden Orts-/Stadtteil wohnen.

  • Benötigte Unterlagen

    Personalausweis

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 041

    Tel.: 05361 28-2950

    Fax: 05361 28-1751

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