Antrag auf Austragung einer Schusswaffe aus einer Waffenbesitzkarte ist beim Ordnungsamt zu stellen.
Waffenbesitzkarteninhaber oder Vollmachtsträger ist antragsberechtigt.
- Antrag auf Austragung einer Schusswaffe (Änderung einer Waffenbesitzkarte)
- Kaufvertrag
- Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte
- Personalausweis
- Ggf. schriftliche Vollmacht
Waffenaustrag innerhalb eines Überlassungsvorgangs:
1. Waffe: 20,00 Euro
2. bis 10. Waffe: 15,00 Euro
Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro
Innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Schusswaffe an einen Berechtigten.
Die Überschreitung der Anzeigefrist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung