Antrag auf Austragung einer Schusswaffe aus einer Waffenbesitzkarte ist beim Ordnungsamt zu stellen.
Waffenbesitzkarteninhaber oder Vollmachtsträger ist antragsberechtigt.
- Antrag auf Austragung einer Schusswaffe (Änderung einer Waffenbesitzkarte)
- Kaufvertrag
- Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte
- Personalausweis
- Ggf. schriftliche Vollmacht
Waffenaustrag innerhalb eines Überlassungsvorgangs:
1. Waffe: 20,00 Euro
2. bis 10. Waffe: 15,00 Euro
Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro
Innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Schusswaffe an einen Berechtigten.
Die Überschreitung der Anzeigefrist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.