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Waffen Austragung

  • Allgemeine Informationen

    Antrag auf Austragung einer Schusswaffe aus einer Waffenbesitzkarte ist beim Ordnungsamt zu stellen.

  • Voraussetzungen

    Waffenbesitzkarteninhaber oder Vollmachtsträger ist antragsberechtigt.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Austragung einer Schusswaffe (Änderung einer Waffenbesitzkarte)
    • Kaufvertrag
    • Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte
    • Personalausweis
    • Ggf. schriftliche Vollmacht

  • Gebühren

    Waffenaustrag innerhalb eines Überlassungsvorgangs:

    1. Waffe: 20,00 Euro
    2. bis 10. Waffe: 15,00 Euro
    Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro 

  • Fristen

    Innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Schusswaffe an einen Berechtigten.

  • Besonderheiten

    Die Überschreitung der Anzeigefrist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt: Rathaus B, Zimmer 012

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2613


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