Antrag auf Austragung einer Schusswaffe aus einer Waffenbesitzkarte ist beim Ordnungsamt zu stellen.
Waffenbesitzkarteninhaber oder Vollmachtsträger ist antragsberechtigt.
- Antrag auf Austragung einer Schusswaffe (Änderung einer Waffenbesitzkarte)
- Kaufvertrag
- Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte
- Personalausweis
- Ggf. schriftliche Vollmacht
12,80 Euro je Waffe
Innerhalb von 14 Tagen nach Überlassung der Schusswaffe an einen Berechtigten.
Die Überschreitung der Anzeigefrist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.