• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
search

Waffen- oder jagdrechtliche Erlaubnisse Verlust

  • Allgemeine Informationen

    Zweitausfertigung bzw. Ersatzbescheinigung eines Jagdscheins, einer waffenrechtlichen und/oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis aufgrund von Verlust.

  • Voraussetzungen

    Ein bisheriges Vorhandensein eines Jagdscheins, einer waffenrechtlichen und/oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis muss gegeben sein.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei Zweitausfertigung eines Jagdscheins: ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als fünf Jahre)
    • Personalausweis

  • Gebühren

    • 15,00 € (Zweitausfertigung Jagdschein)
    • Gebühr in Höhe der entsprechenden Ausstellung der jeweiligen Erlaubnis (Zweitausfertigung waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnis)

  • Fristen

    Anzeige: unverzüglich nach Kenntnisnahme über das Abhandenkommen

  • Zuständige Stelle

    Waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse:

    Rathaus B, Zimmer 012

    Jagdscheine: Rathaus B, Zimmer 012

    Tel.: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Ordnungsamt

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung