Es besteht die Möglichkeit, für Umzüge eine Parkfläche freizuhalten durch das Aufstellen von Halteverboten.
Hierfür wird eine Genehmigung für das Aufstellen der Verkehrszeichen benötigt.
Formloser Antrag (schriftlich oder persönlich) mit Angabe über:
- Ort
- Datum
- Uhrzeit des Umzugs
- Länge der Fläche in Metern
Mindestens 14 Tage vorher
Die Verkehrszeichen sind selbst zu besorgen.
Genehmigung
Herr Meissner
Rathaus B 007,
Tel. 05361-28 2873
E-Mail: gewerbe.verkehr@stadt.wolfsburg.de