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Wohnungsumzug Halteverbot

  • Allgemeine Informationen

    Es besteht die Möglichkeit, für Umzüge eine Parkfläche freizuhalten durch das Aufstellen von Halteverboten.
    Hierfür wird eine Genehmigung für das Aufstellen der Verkehrszeichen benötigt.

  • Benötigte Unterlagen

    Formloser Antrag (schriftlich oder persönlich) mit Angabe über:


    • Ort
    • Datum
    • Uhrzeit des Umzugs
    • Länge der Fläche in Metern

  • Gebühren
  • Fristen

    Mindestens 14 Tage vorher



  • Besonderheiten

    Die Verkehrszeichen sind selbst zu besorgen.

  • Zuständige Stelle

    Genehmigung

    Herr Meissner

    Rathaus B 007,

    Tel. 05361-28 2873

    E-Mail: gewerbe.verkehr@stadt.wolfsburg.de