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Wolfsburg-Card

  • Allgemeine Informationen
  • Voraussetzungen

    Empfänger*innen folgender laufender Leistungen:

    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld II nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
    • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
    • der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
    • des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    • des Wohngeldgesetzes

  • Benötigte Unterlagen

    Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in auf.

  • Fristen

    Der Gültigkeitszeitraum beträgt längstens ein Jahr.

  • Besonderheiten

    Die Wolfsburg-Card ist nur gültig im Zusammenhang mit Personal- oder Kinderausweis beziehungsweise Pass.

  • Zuständige Stelle

    Die Wolfsburg-Card erhalten Sie kostenlos ohne weiteren Antrag von Ihrer*m für die vorstehend genannten Leistungen zuständigen Sachbearbeiter*in. Diese stehen Ihnen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.