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Zuzugsprämie

  • Allgemeine Informationen

    Mit Erhalt der Zuzugsprämie verpflichtet man sich, mindestens zwei Jahre in Wolfsburg wohnhaft zu bleiben.

  • Voraussetzungen

    Die Hauptwohnung oder alleinige Wohnung muss in Wolfsburg gemeldet werden. Außerdem muss die FH Braunschweig-Wolfenbüttel am Standort Wolfsburg besucht werden.

  • Benötigte Unterlagen

    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Personalausweis oder Reisepass

  • Gebühren

    Als Zuzugsprämie wird ein Betrag von 250,00 Euro gewährt.

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Die Dienstleistung ist am Schnellschalter verfügbar. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Weiterführende Informationen