Mit Erhalt der Zuzugsprämie verpflichtet man sich, mindestens zwei Jahre in Wolfsburg wohnhaft zu bleiben.
Die Hauptwohnung oder alleinige Wohnung muss in Wolfsburg gemeldet werden. Außerdem muss die FH Braunschweig-Wolfenbüttel am Standort Wolfsburg besucht werden.
- Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Als Zuzugsprämie wird ein Betrag von 250,00 Euro gewährt.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistung ist am Schnellschalter verfügbar. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.