Advice in accordance with the Prostitutes Protection Act
(Section 10 advice)
Sie sind Sexarbeiter*in und benötigen eine Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) vor der Anmeldung beim Ordnungsamt?
Melden Sie sich bitte unter 05361 28-2024, um einen Termin mit uns zu vereinbaren oder schreiben Sie uns eine E-Mail an amtsaerztlicher-dienst@stadt.wolfsburg.de. Wir melden uns zurück.
Pending Translation: FAQ Prostituiertenschutz-Beratung (§ 10-Beratung)
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Pending Translation: Was ist die gesundheitliche Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes?
Pending Translation: Eine Tätigkeit als Sexarbeitende – egal ob regelmäßig oder gelegentlich - muss angemeldet werden. Hierfür ist laut Gesetz eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung in einem Gesundheitsamt erforderlich, in der es u.a. um Themen wie Hygiene, Infektionskrankheiten und Verhütung geht. Es erfolgt keine ärztliche Untersuchung.
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Pending Translation: Muss die Beratung wiederholt werden?
Pending Translation: Ja, die Beratung muss alle zwölf Monate erneuert werden, sofern man 21 Jahre und älter ist. Für Erwachsene unter 21 Jahren gelten sechs Monate. Dies gilt für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung.
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Pending Translation: Kann ich mich in jedem Gesundheitsamt beraten lassen?
Pending Translation: Ja. Der Anmeldeort und der Beratungsort müssen nicht dieselben sein.
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Pending Translation: Was kostet die Beratung?
Pending Translation: Die Beratung ist kostenlos. Eine Alias-Bescheinigung ist möglich.
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Pending Translation: Wo melde ich mich für einen Termin zur gesundheitlichen Beratung?
Pending Translation: Geschäftsbereich Gesundheit
im Medical Office
Amtsärztlicher Dienst
Bahnhofspassage 1
38440 Wolfsburg
Tel: 05361 28-2024
E-Mail: amtsaerztlicher-dienst@stadt.wolfsburg.de