- 
    
        
            
                Allgemeine Informationen
            
            
        
    Es gibt drei verschiedene Parkausweise für Schwerbehinderte, welche unterschiedliche Rechte beinhalten. 
 Der rosa Parkausweis: - berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen
- berechtigt zum Parken gemäß eingeschränkter Sonderrechte
- ist nur in Wolfsburg gültig
 
- 
    
        
            
                Voraussetzungen
            
            
        
    - Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung von mindestens 70. Außerdem darf Ihre Bewegungsfähigkeit maximal 100 Meter betragen.
- Sie ein Stomaträger sind oder an Prostatakrebs erkrankt sind und einen dafür einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 besitzen.
 
- 
    
        
            
                Benötigte Unterlagen
            
            
        
    - Schwerbehindertenausweis oder Bescheid
- ärztliche Bescheinigung (zum Beispiel zum Nachweis der maximalen Bewegungsfähigkeit von 100 Metern)
 
- 
    
        
            
                Gebühren
            
            
        
    kostenfrei
- 
    
        
            
                Zuständige Stelle
            
            
        
    Ordnungsamt 
 
 Rathaus B, Zimmer 004
 
 Telefon: 05361 28-1234
 Fax: 05361 28-2090
 
 E-Mail: gewerbe.verkehr@stadt.wolfsburg.de
 
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung
        