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Allgemeine Informationen/Einrichtungen
Verschiedene städtische Einrichtungen und Gesellschaften aber auch private Anbieter*innen gewähren Wolfsburg Card-Inhaber*innen Preisnachlässe:
- Bildungshaus Wolfsburg
- Städtische Musikschule
- Stadtbibliothek
- Städtische Museen
- Planetarium
- Scharoun Theater Wolfsburg
- Städtische Freibäder
- BadeLand Wolfsburg
- phaeno
- Kunstmuseum Wolfsburg
- Automuseum Wolfsburg
- Evangelische Familienbildungsstätte
- Eis Arena Wolfsburg
- Autostadt
Die Auflistung kann hier nicht vollständig sein. Bitte fragen Sie daher im Einzelfall in den Einrichtungen selbst nach.
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Voraussetzungen
Empfänger*innen folgender laufender Leistungen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld II nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
- Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
- der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- des Wohngeldgesetzes
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Benötigte Unterlagen
Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in auf.
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Fristen
Der Gültigkeitszeitraum beträgt längstens ein Jahr.
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Besonderheiten
Die Wolfsburg-Card ist nur gültig im Zusammenhang mit Personal- oder Kinderausweis beziehungsweise Pass.
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Zuständige Stelle
Die Wolfsburg-Card erhalten Sie kostenlos ohne weiteren Antrag von Ihrer*m für die vorstehend genannten Leistungen zuständigen Sachbearbeiter*in. Diese stehen Ihnen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.
War bislang das Jobcenter zuständig, so müssen Sie sich dafür nun an die Wohngeldstelle der Stadt Wolfsburg wenden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Service Center der Stadt Wolfsburg.