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Allgemeine Informationen
Mit Erhalt der Zuzugsprämie verpflichtet man sich, mindestens zwei Jahre in Wolfsburg wohnhaft zu bleiben.
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Voraussetzungen
Die Hauptwohnung oder alleinige Wohnung muss in Wolfsburg gemeldet werden. Außerdem muss die FH Braunschweig-Wolfenbüttel am Standort Wolfsburg besucht werden.
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Benötigte Unterlagen
- Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
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Gebühren
Als Zuzugsprämie wird ein Betrag von 250,00 Euro gewährt.
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Kontakt
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de
Die Dienstleistung ist am Schnellschalter verfügbar. Es ist nicht notwendig, eine Wartemarke zu ziehen.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
- Weiterführende Informationen