Versicherungsamt
Witwen/r-Rentenanträge und Auskünfte
Auf Ihre Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie hier im Versicherungsamt Informationen und Auskünfte
Auch zu anderen Bereichen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung) können Sie weiterführende Hinweise erhalten.
Ihr Antrag auf Witwen- / Witwer-Rente wird mit Ihnen hier zusammen aufgenommen und an die Deutsche Rentenversicherung zur Entscheidung weitergeleitet. - Termine dafür werden im Rahmen der zeitlichen Kapazitäten vergeben.
Die zuvor genannten Leistungen sind kostenfrei.
- Witwen/r-Rentenanträge aufnehmen lassen und kurze Angelegenheiten (zum Beispiel für Lebensbescheinigungen oder für die Deutsche Rentenversicherung etwas abgeben)
Termine dafür können telefonisch Donnerstag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter Telefon 05361 28-2370 vereinbart werden.
- Ihren Antrag auf zum Beispiel Altersrente oder Erwerbsminderungsrente können Sie auf den Internet-Seiten der Deutschen Rentenversicherung unter Online-Services stellen.
- Viele Informationen enthält Ihre „Rentenauskunft“
Die sogenannte „Rentenauskunft“ erhalten Sie in der Regel ab dem 55. Lebensjahr ca. alle drei Jahre von der Deutschen Rentenversicherung.
Auf der 1. Seite steht „Rentenauskunft - kein Rentenbescheid“ und weiter hinten befindet sich Ihr Versicherungsverlauf.
- Ihre voraussichtlichen Rentenhöhe können Sie über den Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung erfahren (Hauptseite der DRV / Online-Services).
Ergänzende Auskünfte über Rentenangelegenheiten erhalten Sie telefonisch Donnerstag von 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter Telefon 05361 28 - 2370. - Bitte halten Sie dafür Ihre „Rentenauskunft“ bereit.
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Kontakt
Karin Stein
Telefon: 05361 28-2370
E-Mail an Karin SteinRathaus B, Zimmer B 114 (1. Obergeschoss)
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Postanschrift
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales (03-02)
Versicherungsamt
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg -
Aufgaben des Versicherungsamtes
Das Versicherungsamt ist die untere Versicherungsbehörde. Aufgaben der Versicherungsämter sind im 4. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV) in Paragraf 93 definiert:
(1) Die Versicherungsämter haben in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen und die sonstigen ihnen durch Gesetz oder sonstiges Recht übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Landesregierungen können einzelne Aufgaben der Versicherungsämter den Gemeindebehörden durch Rechtsverordnung übertragen; die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die obersten Landesbehörden weiter übertragen.
(2) Die Versicherungsämter haben Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen. Auf Verlangen des Versicherungsträgers haben sie den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich, soweit erforderlich, zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten.
(3) Zuständig ist das Versicherungsamt, in dessen Bezirk der Leistungsberechtigte zur Zeit des Antrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort oder Tätigkeitsort hat. Ist ein solcher Ort im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs nicht vorhanden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort, in dem zuletzt die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllt waren.
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Die Rente
Mal ehrlich ...
- Sie kennen sich im "Dschungel" der Rentengesetze aus?
- Wissen, wie viele Rentenarten es im Einzelnen gibt?
- Kennen die Voraussetzungen für einen Rentenbezug?
- Können die Höhe Ihrer späteren Rente einschätzen?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist einem ständigen Anpassungsprozess unterworfen, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel gerecht zu werden, damit der sogenannte Generationenvertrag weiter funktioniert und die Finanzierung der Rentenleistungen gesichert ist. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck über die heutigen Rentenarten und wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre*n Ansprechpartner*in.
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Antragsverfahren und Auskünfte
Zu folgenden Themen erhalten Sie im Versicherungsamt Informationen und Auskünfte:
1. Rentenanträge
- wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
- wegen Erreichen einer Altersgrenze (62 - 63 - 65 - 67)
- für Hinterbliebene
2. Neufeststellung und Weiterzahlung von Renten
3. Rentenanträge nach über- oder zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen
4. Meldung zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
5. Kontenklärungen, Rentenauskünfte
6. Ergänzung des Versicherungsverlaufs um
- Ausbildungszeiten
- Krankheitszeiten
- Arbeitslosenzeiten
- Fremdrentenzeiten (FRG)
7. Feststellung von
- Kindererziehungszeiten und
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
8. Anträge auf Beitragszahlungen für
- freiwillig Versicherte
- Selbständige
9. Anträge auf Beitragserstattungen
10. Anträge auf Leistungen zur Teilhabe (Reha)