- Benutzungs- und Entgeltordnung
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Räumlichkeiten
Gerichtslaube 
Gartensaal 
Kaminzimmer 
Gewölbekeller 
Antoniensaal 
Jagdsaal 
Tagungsräume 1 bis 3
Vorhandenes Tagungsequipment:
WLAN, Flipchart, Moderationswand, Leinwand
Tagungsraum 1

Tagungsraum 2

Tagungsraum 3a und 3b mit geöffneter Trennwand
Bürgerwerkstatt

Küchennutzung Anrichteküche für Getränke/ Fingerfood Im Zusammenhang mit den Räumlichkeiten Barockgarten
Fläche vor dem Nordflügel Nutzung nur für repräsentative und kulturelle oder im Interesse der Stadt Wolfsburg liegende Veranstaltungen sowie für Produktwerbung Fläche hinter dem Südflügel, inklusive Bleichwiese Fläche vor den Remisen -
Freie Trauungen mit oder ohne Sektumtrunk im Schloss Wolfsburg
Folgende Räumlichkeiten im und um das Schloss Wolfsburg können für freie Trauungen mit Sektumtrunk angemietet werden:
- Barockgarten
- Gewölbekeller
- Jagdsaal
- Bürgerwerkstatt (nur Sektumtrunk)
Für einen Sektumtrunk nach einer standesamtlichen Hochzeit beträgt die Mindestmietzeit 2 Stunden.
Für eine freie Trauung mit oder ohne Sektumtrunk beträgt die Mindestmietzeit 4 Stunden In dieser Zeit sind Auf- und Abbau inkludiert.
Die Gebühren finden Sie in der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Schloss Wolfsburg.
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Ansprechpartner
Marc Oliver Rißmann
05361 28-1594
E-Mail: kultur.raumvermietung@stadt.wolfsburg.de
Dem Schloss Wolfsburg als herausragendes Baudenkmal, als Namensgeber und Wahrzeichen sowie als repräsentatives und kulturelles Zentrum der Stadt, kommt ein besonderer Rang zu. Daher gelten für die Inanspruchnahme der in der Benutzungs- und Entgeltordnung genannten Räumlichkeiten und Außenbereiche besondere Kriterien, die mit der kulturhistorischen Bedeutung im Einklang stehen müssen. Grundsätzlich steht das Ensemble für repräsentative und kulturelle Zwecke zur Verfügung. Die Überlassung zur Nutzung darf dem Charakter des Hauses nicht widersprechen.