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Für die Inanspruchnahme städtischer Festplätze ist zwischen dem Veranstalter und der Stadt ein Pachtvertrag zu schließen. Abhängig von der Art und Dauer der Veranstaltung sowie des in Anspruch genommenen Platzes wird ein Pachtzins erhoben, ferner auch eine Kaution, die nach Veranstaltungsende und Rückgabe des Platzes in ordnungsgemäßen Zustand erstattet wird.
Anträge auf Kurzzeitpachten von Festplätzen sind mindestens 2 Monate vor der geplanten Veranstaltung formlos beim Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement zu stellen.
Für Veranstaltungen auf dem Festplatz Allerpark wenden Sie sich bitte an die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH.
Herzogin-Clara-Straße
Kästorfer Straße
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