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Urkunden direkt beim Standesamt beantragen

Das Standesamt der Stadt Wolfsburg verzeichnet aktuell vermehrt Anträge auf Personenstandsurkunden, die über gewerbliche Drittanbieter gestellt werden. Dabei entstehen Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Kosten von meist 29,90 Euro – allein für die Antragserstellung und Weiterleitung an das Standesamt. Diese Servicegebühr kommt zu den eigentlichen Verwaltungsgebühren hinzu. Die Stadt Wolfsburg empfiehlt daher, Urkunden ausschließlich über die offiziellen Internetseiten zu beantragen: www.wolfsburg.de oder www.rathausonline.wolfsburg.de.

Über das Suchfeld auf den städtischen Seiten lassen sich passende Onlineanträge durch Eingabe von Begriffen wie „Geburtsurkunde“ oder „Eheurkunde“ schnell finden. Für die Nutzung wird eine sogenannte „Bund ID“ benötigt, die dort ebenfalls eingerichtet werden kann. Nutzerinnen und Nutzer sollten vor Antragstellung im Impressum der jeweiligen Internetseite prüfen, ob die Stadt Wolfsburg als Betreiber aufgeführt ist. Fehlt dieser Hinweis, handelt es sich nicht um ein offizielles Angebot und es können zusätzliche Kosten anfallen. Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde beträgt seit dem 1. Januar 2026 landesweit 20 Euro, jede weitere Ausfertigung desselben Typs kostet 10 Euro.

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