Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Schnittverbot für Gehölze ab März

Für Gehölze gilt ab dem 1. März bundesweit das gesetzliche Schnittverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Bis einschließlich 30. September dürfen Bäume außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder entfernt werden. Ziel der Regelung ist der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit.

Erlaubt bleiben lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa zur Gesunderhaltung von Bäumen, sofern dabei keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren beeinträchtigt werden. Die Stadt Wolfsburg bittet alle Bürger*innen, dieses bei der Gartenpflege zu berücksichtigen. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern geahndet werden.

Weitere Informationen stellt die Stadt online auf wolfsburg.de/umweltnaturschutz/naturschutz/baumschutz bereit. Darüber hinaus steht die Untere Naturschutzbehörde der Stadt für Fragen per E-Mail an naturschutz@stadt.wolfsburg.de oder telefonisch unter 05361282830 bereit.

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung