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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz jetzt online

Die Belehrung nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetz, früher auch als „Gesundheitszeugnis“ bekannt, wir nun durch den Geschäftsbereich Gesundheit der Stadt Wolfsburg in digitaler Form angeboten.

Die Belehrung richtet sich an Personen, die sowohl gewerblich als auch ehrenamtlich mit Lebensmittel arbeiten sowie an Beschäftigte in Küchen von Gaststätten oder Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Voraussetzung für die Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit ist eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Belehrung, die zum Zeitpunkt des Arbeitsbeginns nicht älter als drei Monate sein darf.

Ziel der Belehrung ist die Sensibilisierung für den Umgang mit Infektionsrisiken. Teilnehmende werden dazu befähigt, Symptome von Infektionskrankheiten bei sich selbst oder im Arbeitsumfeld frühzeitig zu erkennen, eine Weiterverbreitung zu verhindern und mögliche Kontaminationen von Lebensmitteln zu vermeiden. Darüber hinaus vermittelt die Belehrung, in welchen Fällen eine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausgeübt werden darf.

Die Belehrung ist online auf rathausonline.wolfsburg.de unter Dienstleistungen und Infektionsschutz zugänglich. Voraussetzung ist ein Bund.ID-Konto. Die Kosten in Höhe von 26 Euro sind mittels Kreditkarte oder PayPal zahlbar.

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